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   OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20   

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https://dejure.org/2020,14736
OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20 (https://dejure.org/2020,14736)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.05.2020 - 5 LA 158/20 (https://dejure.org/2020,14736)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 5 LA 158/20 (https://dejure.org/2020,14736)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. September 2011 - 5 B 23.11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2015 - 2 LA 39/15

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in Asylverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
    Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. April 2015 - 2 LA 39/15 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14

    Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
    Nur wenn es an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 L 200/02

    posttraumatische Belastungsstörung, rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ausforschung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
    Eines entsprechenden Hinweises bedarf es regelmäßig nicht (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 4 L 200/02 -, juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20
    Die Frage darf nicht so allgemein gehalten sein, dass sie im Kern auf eine nicht fallbezogene, abstrakte Klärung allgemeiner Verhältnisse im Herkunftsstaat oder auf eine allgemeine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgericht getroffenen Prognoseentscheidung über die künftige Entwicklung bei wechselhaften tatsächlichen Verhältnissen hinausläuft (OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2010 - 4 LA 108/09 -, juris m.w.N.).
  • OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    [vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht.
  • VG Hamburg, 22.11.2021 - 13 A 1785/19

    Zur Frage der Gruppenverfolgung von Kurden und der Asylrelevanz einer

    bb) Aufgrund dieser Erkenntnislage ist eine Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei nicht festzustellen (im Ergebnis ebenso OVG Bautzen, Beschl. v. 9.4.2019, 3 A 359/19.A, juris Rn. 13; VGH München, Beschl. v. 10.2.2020, 24 ZB 20.30271, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.5.2020, 5 LA 158/20, juris Rn. 10 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 18.11.2020, 2 A 321/20, juris Rn. 16).
  • OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 A 309/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    [vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht.
  • OVG Saarland, 11.09.2023 - 2 A 95/23

    Zulassungsantrag - Berufung - Türkei

    [vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237, dazu aus der neueren Rechtsprechung zur Türkei beispielsweise OVG Schleswig, Beschluss vom 12.5.2020 - 5 LA 158/20 -, bei Juris] Dass diese Voraussetzungen hier gegeben sind beziehungsweise nach gegenwärtigem Sachstand auch nur möglicherweise in dem angestrebten Berufungsverfahren positiv festgestellt werden könnten, ergibt sich aus den von dem Kläger benannten Quellen beziehungsweise aus den insoweit ausgeführten Ereignissen nicht.
  • VG Berlin, 19.02.2021 - 37 K 54.18
    Hieran ist auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen politischen Lage und ungeachtet einer etwaigen Asylantragstellung in Deutschland festzuhalten (vgl. OVG Saarbrücken, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 A 309/20; OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 5 LA 158/20 - VGH München, Beschluss vom 10. Februar 2020 - 24 ZB 20.30271 - OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 A 120/18.A - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2017 - OVG 10 N 64.17 - juris Rn. 6; VG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2020 - VG 37 K 211.18 A; VG Münster, Beschluss vom 24. November 2017 - 3 L 1944/17.A - juris Rn. 37 ff.; VG Aachen, Urteil vom 27. April 2018 - 6 K 6072/17.A - juris Rn. 35 ff.; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Februar 2018 - 11 A 1/17; VG Augsburg, Urteil vom 25. Juli 2018 - Au 6 K 18.30234 - juris Rn. 44 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2022 - 4 LA 105/21

    Afghanistan: Berufung zurückgewiesen; Eine allgemeine, über den Einzelfall

    Schließlich darf die Frage selbst nicht so allgemein gehalten sein, dass sie im Kern auf eine nicht fallbezogene, abstrakte Klärung allgemeiner Verhältnisse im Herkunftsstaat oder auf eine allgemeine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom Verwaltungsgericht getroffenen Prognoseentscheidung hinausläuft (OVG Schleswig, Beschl. v. 12.05.2020 - 5 LA 158/20 -, juris Rn. 9; Senat, Beschl. v. 15.02.2010 - 4 LA 108/09 -, juris m.w.N.).
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